21.02.2012
Weitergabe von Pflegeelternakten führt zu Diskussion über Datenschutz.
Als Konsequenz aus dem Fall Chantal war PFIFF, wie alle freien Träger, aufgefordert, die Akten seiner Pflegeeltern zur Überprüfung an die zuständigen Jugendämter zu übergeben. Diese Forderung führte beim Träger zu einem Dilemma, das Anlass für eine grundsätzliche Diskussion sein sollte: Dürfen freie Träger Unterlagen von und über Pflegeeltern weitergeben, denen im Rahmen der Eignungsfeststellung Vertraulichkeit zugesichert worden war? Welche Rolle kommt dem Datenschutz in der Zusammenarbeit mit Pflegeeltern zu?
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