02.01.2012
Neues Kinderschutzgesetz in Kraft getreten.
Zum 1. Januar 2012 ist ein neues Kinderschutzgesetz in Kraft getreten, in dem auch Regelungen zur Pflegekinderhilfe enthalten sind. Anders als ursprünglich geplant, besteht der § 86,6 SGB VIII weiter fort. Damit wurde die Möglichkeit vertan, diesen misslichen Paragraphen zu streichen. Auch künftig wechselt die Zuständigkeit des Jugendamtes nach zwei Jahren in die Kommune, in der die Pflegeeltern ihren Wohnsitz haben.
Für Pflegekinder und ihre Familien wurden im § 37 SGB VIII der Rechtsanspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung konkretisiert und die strikten Kommunalgrenzen aufgeweicht: Die Leistungen sind demnach ortsnah sicherzustellen. Damit ist Pflegefamilien und ihrem betreuenden Dienst die Chance einer kontinuierlichen Zusammenarbeit, auch über Kommunalgrenzen hinweg, eröffnet.